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Interne Hausordnung

 

  1. Als Gast des Komplexes gilt ausschließlich die Person oder die Personen, die eingecheckt und das Anmeldeformular unterschrieben haben. Nachweis Ihrer Identität mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  2. Besuche von Familienmitgliedern oder Freunden in den Zimmern und/oder Gemeinschaftsbereichen des Komplexes (Schwimmbad, Solarium usw.) sind NICHT gestattet.
  3. Der Hoteltag beginnt um 16:00 Uhr. und endet um 11:00 Uhr. am Abreisetag. Nach dieser Zeit wird davon ausgegangen, dass der Gast noch eine Nacht bleibt und die entsprechende Gebühr wird erhoben.
  4. Wenn ein Gast einen Parkplatz im Komplex nutzt, haftet die Direktion nicht für teilweise Beschädigung oder vollständigen Diebstahl des Fahrzeugs oder darin zurückgelassener Gegenstände.
  5. Es ist die Pflicht des Gastes, seine Gespräche in einem gemäßigten Ton zu führen und dafür zu sorgen, dass seine Kinder die übrigen Gäste nicht stören. Ebenso verpflichtet sich der Gast, die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von Gegenständen, Möbeln oder Sachwerten des Komplexes zu übernehmen, die entweder durch Fahrlässigkeit oder vorsätzlich ganz oder teilweise beschädigt wurden.
  6. Eine Anzahlung von 100 € ist erforderlich check-in zur Deckung etwaiger Schäden oder Missbrauchs gemäß Ziffer 5, 13 und 14. Entweder in bar oder per Zahlungskarte. Bei Verwendung der Zahlungskarte wird die Anzahlung auf der Karte blockiert und am Abreisetag storniert, sodass sie nicht vom Konto des Gastes abgebucht wird.
  7. Feiern und/oder Partys sind im gesamten Komplex, in den Zimmern und/oder in den öffentlichen Bereichen verboten.
  8. Der Komplex haftet nicht für Gegenstände, die in den öffentlichen Bereichen der Einrichtung zurückgelassen werden, noch für Gegenstände, die nach dem Check-out in den Zimmern zurückgelassen werden.
  9. Die Gegenstände oder Wertsachen, die ein Gast im Zimmer vergessen hat, bleiben 30 Tage in der Obhut der Verwaltung des Komplexes. Die Kosten für den Versand der Sachen trägt der Kunde. Nach Ablauf dieser Frist und wenn kein Anspruch geltend gemacht wurde, werden die Gegenstände an die nächstgelegenen Büros der örtlichen Polizei geliefert.
  10. Der Gast verpflichtet sich, jedes ihm geliehene Objekt des Komplexes in dem Zustand zu liefern, in dem es geliefert wurde. Anderenfalls hat der Gast die Kosten der Reparatur bzw. des gesamten oder teilweisen Schadens zu tragen. Die Höhe liegt im Ermessen des Komplexes.
  11. Die Direktion lehnt jegliche Verantwortung für den Verlust von Schmuck, Geld, Dokumenten oder anderen Wertgegenständen jeglicher Art ab, die in den Zimmern aufbewahrt werden, da für deren Aufbewahrung ein Safe vorhanden ist.
  12. Gäste, die gegenüber dem Personal oder anderen Gästen in irgendeiner Weise eine aggressive, bedrohliche oder respektlose Haltung zeigen, oder Gäste, die Drogen, Betäubungsmittel oder psychotrope Substanzen konsumieren oder Anzeichen dafür zeigen, dass sie diese konsumiert haben, und solche, die dies offensichtlich zeigen Anzeichen oder Verhaltensweisen, die auf den Einfluss von Alkohol, Drogen oder einer ähnlichen Substanz hinweisen, können zum sofortigen Verlassen des Komplexes aufgefordert und ggf. der zuständigen Behörde gemeldet werden. Der Komplex behält sich das Recht auf Zutritt vor.
  13. Das Rauchen ist in den Zimmern und in den Gemeinschaftsbereichen des Komplexes verboten, außer im Freien (RD.42/2010 vom 30. Dezember). In den gemeinsamen Außenbereichen ist das Rauchen jedoch nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt. Jeder Komplex hat einen Raucherbereich in der Nähe des Pools, der mit einem grünen Schild gekennzeichnet ist. Bei Nichtbeachtung behält sich die Direktion das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr für Wäsche und chemische Reinigung von Vorhängen, Decken usw. in Höhe von 100.00 € zu erheben
  14. Es ist untersagt, die Handtücher zweckentfremdet zu verwenden (Badboden, Gesichtsreinigung, Wischen, Schuhputzen etc.). Für den Missbrauch der Handtücher wird ein Aufpreis berechnet.
  15. Die Anzahl der Personen, die sich im Raum aufhalten, darf die zugewiesene Kapazität nicht überschreiten.
  16. Es ist verboten, jegliche Art von Kleidung an den von außen sichtbaren Geländern der Terrassen/Balkone aufzuhängen.
  17. Im gesamten Komplex ist stets angemessene Kleidung zu tragen. Der Zugang zur Rezeption, zu den Büros usw. ist in Badekleidung nicht möglich.
  18. Das Reservieren von Hängematten im Solarium-/Schwimmbadbereich ist untersagt. Die Verwendung von Hängematten ist nur während der Nutzung des Pools gestattet.
  19. Jeder in dieser Geschäftsordnung nicht vorgesehene Fall wird von der Geschäftsleitung gelöst.
  20. Nach Unterzeichnung der Anmeldung / check-inerklärt der Gast, die vorliegende Hausordnung in allen Teilen zu akzeptieren.

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